Sprechen wir mal über…Lohnfortzahlungsmissbrauch

Lohnfortzahlungsmissbrauch – was ein grausam langes Wort und was ein eine grausame Tat! Aufgrund dieses Deliktes entstehen Unternehmen enorme finanzielle Einbußen. In einem Satz zusammengefasst bedeutet Lohnfortzahlungsmissbrauch, dass scheinbar kranke Mitarbeiter – die sich noch in den sechs Wochen Krankheit befinden, in der sie Lohnfortzahlung erhalten – nicht krank sind, dafür aber in einem anderen Unternehmen arbeiten. Im Volksmund spricht man auch davon, dass Blaumacher woanders arbeiten…
Ein solcher Missbrauch wird einem Arbeitgeber nicht immer sofort auffällig. Viele Geschäftsführer, Inhaber oder Gesellschafter bemerken einen solchen Verdacht meist erst nach mehrmaligen langen Fehlzeiten. Nun gut, nun kann es ja durchaus sein, dass der entsprechende Mitarbeiter oder die entsprechende Mitarbeiterin tatsächlich sehr oft krank ist. Aber realistisch gesehen ist das eher die Minderheit, erlauben sich doch heutzutage viele Arbeitnehmer kaum noch krank zu sein aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren.
Rein vom Gesetz her ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Arbeitgeber über eine weitere Nebentätigkeit aufzuklären, zudem ist diese Klausel meist auch ausdrücklich in den meisten Arbeitsverträgen beinhaltet. Auch sollte sich der Beschäftigte bei einer Krankheit eigentlich ausschließlich um seine Genesung kümmern. Nun, wenn denn dazu der abendliche Kinobesuch gehört, dann ist das natürlich vielleicht nicht immer förderlich, stellt aber ja noch keinen Lohnfortzahlungsmissbrauch dar. Nun ist es aber in unserer Gesellschaft leider so, dass sich kranke Arbeitnehmer oft auch bei einem Nebenjob „gesund pflegen“. Dies ist dann natürlich ein klarer Missbrauch und wenn ein Detektiv eingeschaltet wird und der dies aufdeckt, dann wird es sehr unangenehm. Sollte es sich bei diesem Nebenjob dann auch noch um eine Schwarzarbeit handeln, dann kann dies richtig böse enden.
Bundesweit wird täglich in mehreren Fällen durch Detekteien diesbezüglich ermittelt. Hierbei wird der Beschuldigte ausführlich observiert und sollte der Blaumacher tatsächlich woanders anheuern, dann wird er im Normalfall auch von den Detektiven überführt. Nun gut, sagt sich so manch einer, dann werde ich halt erwischt. Vielleicht sollte man dabei aber bedenken, dass bei einer Verurteilung wegen Lohnfortzahlungsmissbrauch nicht nur strafrechtliche Konsequenzen entstehen, sondern dass auch zivilrechtliche Folgen – Schadenersatzforderung des Arbeitgebers folgen können!

Autor: admin
Datum: Sonntag, 12. April 2009 11:28
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