UNERLAUBTE NEBENTÄTIGKEIT

In den Verträgen der üblichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse verpflichtet sich der Arbeitnehmer dazu, seine Arbeitskraft voll und ganz seinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Die Freizeit dient der Erholung und der Wiederherstellung der Arbeitskraft. In vertretbaren Situationen wird es Arbeitnehmern erlaubt, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Das ist im Normalfall auch kein Problem. Grundsätzlich muss ein Vollzeitangestellter seine ganze Arbeitskraft seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Bei entsprechender Genehmigung ist eine Nebentätigkeit statthaft. Problematisch wird es, wenn die Nebentätigkeit ohne Erlaubnis des Arbeitgebers durchgeführt wird oder inhaltlich in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht.

Die ausgeführte Nebentätigkeit kann den Arbeitsvertrag erheblich in Gefahr bringen, wenn sie nicht genehmigt ist. Ein solches Verhalten kann abgemahnt oder mit einer Vertragskündigung beantwortet werden. Eine reale wirtschaftliche Bedrohung kann für den Arbeitgeberbetrieb eintreten, wenn die Nebentätigkeit für einen Wettbewerber innerhalb der gleichen Branche, und damit für einen direkten Konkurrenten im unmittelbar gleichen Markt durchgeführt wird. Eine andere Variante besteht darin, dass der Arbeitnehmer selber als direkte Billig-Konkurrenz zum Arbeitgeber auftritt. Das funktioniert natürlich gerade im handwerklichen Bereich besonders gut. Anfragen zu Aufträgen oder Ergänzungswünsche, die der Kunde äußert, werden dann gern als Nebenbeschäftigung oder gar als Schwarzarbeit durchgeführt. Da besonders im Falle von Schwarzarbeit weder Steuern gezahlt noch Sozialabgaben abgeführt werden, entsteht der gesamten Volkswirtschaft ein großer Schaden.

Das alles muss natürlich zunächst bewiesen werden. Ein Verdacht allein reicht nicht aus. Unsere LB Detektive haben die Ausrüstung und die umfangreiche Erfahrung, um fundierte Beweise zusammenzutragen und minutiös zu dokumentieren. Bei absoluter Diskretion erfolgen Beobachtungen, Befragungen, und Observierungen. Es entsteht ein lückenloser Bericht mit Protokoll über die nicht genehmigten Arbeitseinsätze. Selbstverständlich wird dazu auch Bild- und Filmmaterial angefertigt, welches natürlich ausreichend Beweiskraft für die Verhandlung vor Gericht hat. Reagieren Sie als Arbeitgeber sofort, wenn sie einen begründeten Verdacht haben. Je länger Sie dann warten, desto größer kann der wirtschaftliche Schaden werden. Für einen kleinen Betrieb kann so etwas die unternehmerische Existenz bedrohen. Kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Beratungstermin. Unsere LB Detektive helfen und beraten Sie gerne.

SIE HABEN FRAGEN?

Rufen Sie kostenfrei an:
Telefon 0800 – 333 98 99

Deutschlandweit gebührenfrei
Email: [email protected]

Mo. bis Sa. von 8 bis 20 Uhr

Rückruf anfordern


Bundesweite
kostenfreie Servicenummer:

0800 333 98 99

Nehmen Sie Kontakt für eine Erstberatung auf

Oder kontaktieren Sie uns per

Kontaktformular.

Deutschlandweit gebührenfrei!

Mo. bis Sa. von 8 bis 20 Uhr

Aus dem Ausland
wählen Sie:

+49 (0) 711 988 09 339

 

* HINWEIS
Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webeauftrittes zu verstehen.

KOSTENLOSE - HOTLINE
Rufen Sie kostenfrei an:

0800 / 3339899

Deutschlandweit gebührenfrei!
Öffnungszeiten 8 bis 20 Uhr