Mitarbeiterüberwachung – Ein heikles Thema

Freitag, 24. April 2009 11:30

„Seit Stunden schon schleicht der Privatdetektiv unerkannt durch den Markt des Lebensmitteldiscounters. Trotz aller Indizien konnte er seit seiner Anwesenheit kurz nach Ladenöffnung keinen Beweis dafür liefern, dass die Kassiererin sich etwas zu Schulden kommen ließ. Offenbar scheint das Misstrauen der Betriebsleitung unbegründet zu sein – zumindest am heutigen Tage….“ – was wie aus einem billigen Film klingt, entspricht inzwischen doch sehr häufig der Realität. Das Bild des Einsatzes eines Detektives im Einsatz in Unternehmen hat sich doch enorm verändert in den letzten 30 Jahren. Wenn sich ein Privatdetektiv damals gerade zum Beispiel in einem Supermarkt aufhielt, dann ging des darum, den Flachmann klauenden Rentner zu erwischen, oder die Hausfrau, die „vergessen“ hatte, das in Ihre Tasche gerutschte Parfüm zu bezahlen. Damals waren die sogenannten Mitarbeiterüberwachungen zumeist noch ein Fremdwort.

Heute jedoch wird ein Detektiv nicht selten auch zu Einsätzen im Handel geordert, bei denen es ums Personal geht und eine Mitarbeiterüberwachung auf dem Plan steht. Hierbei gilt es dann für den Detektiv, ausfindig zu machen, ob die Mitarbeiter sich straffällig machen, indem Sie Geld, Waren oder Flaschenpfand-Wertmarken einstecken, versuchen den ein oder anderen Kunden vielleicht für eigene Geschäfte abzuwerben oder das ein oder andere Auge zu-drücken oder aber bei einkaufenden Verwandten, Bekannten oder Freunden nicht alle Waren über den Scanner ziehen. Oft muss der Detektiv bei Mitarbeiterüberwachungen im Einzelhandel auch spät am Abend sein Können unter Beweis stellen, wenn die Mitarbeiter bei Taschenkontrollen nach Verlassen des Betriebes nach Feierabend überprüft werden.

Allerdings sind diese Einsätze der Privatdetektive oft nicht unumstritten. Denn oft auch scheint die Mitarbeiterüberwachung unangebracht. Seriöse Detektive jedoch klären bereits im Vorfeld der Ermittlungen klar mit dem Auftraggeber ab, ob es ein ganz klar deutliches Indiz für Diebstahl oder das Abwerben von Kunden gibt. Auch bei einer anderen Art der Mitarbeiterüberwachung gilt es für den privaten Ermittler, ein sensitives Gespür zu haben, wenn es nämlich um die Mitarbeiterüberwachung darum geht, ob krankgeschriebene Mitarbeiter auch tatsächlich krank sind.

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Recherche in der Detektivpraxis

Mittwoch, 22. April 2009 8:22

Das Wort Recherche stammt vom französischen Verb rechercher (= suchen nach) ab. Es bezeichnet die professionelle Suche nach Informationen. Für einen Detektiven nun ist die Recherche in seinem Alltag sehr wichtig. Bei zahlreichen Ermittlungen steht für Privatdetektive am Anfang die Recherche, sei es die Suche nach Personen, Fakten oder Zusammenhängen. Bei einigen Aufträgen macht die Recherche sogar den Hauptanteil eines Auftrages aus. Denn ohne die umfangreiche und tiefgehende Recherche ist die Ausführung eines Auftrages oft nicht möglich. Und bei manchen Aufträgen kommt es sogar vor, dass der Fall fast schon nach den Recherchen abgeschlossen ist.

Zu einer umfangreichen Recherche eines Privatdetektives gehört aber nicht nur das Beschaffen von Informationen mittels Datenbankanfragen oder der Recherche nach Zusammenhängen. Vielmehr zählt auch eine lückenlose Observation für einen Detektiv zu den Recherchen. Dies geschieht natürlich unter Einsatz modernster Techniken und mittels fundierten Fachwissens. Auch hier, in Sachen Technik und Fachwissen, ist stets eine Recherche einer modernen Detektei nötig, um sich stets auf dem Laufenden zu halten.

Es gibt aber für moderne Privatdetekteien sogar Aufträge die ausschließlich oder zumindest fast ausschließlich aus der Recherche bestehen. Sei es nun eine Adressenermittlung oder die Suchen und das Auffinden eines Vermissten. Oder auch „einfache“ Bonitätsauskünfte erfordern natürlich ausschließlich Recherchetätigkeiten. Hierbei muss der Privatdetektiv natürlich auch sein wachsames und geschultes Auge zum Einsatz bringen, um die ihm gestellte Aufgabe bestens zu lösen.

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Sorgerecht in der Praxis

Samstag, 18. April 2009 7:39

Das Thema Sorgerecht ist in diesen Tagen dank der Popsängerin Madonna wieder in aller Munde. Fast täglich sind die Klatschspalten der Zeitungen voll mit der US-amerikanischen Popsängerin, die ihr zweites Kind in Malawi adoptieren will. Während man sich als Normalbürger zwar fragt, warum die in Scheidung lebende Sängerin ihr zweites Kind adoptieren will, um sich dann um insgesamt vier Kinder neben Ihrer Karriere zu kümmern, gibt es auch Stimmen, dass sich die Kinder doch glücklich schätzen könnten, dem Elend zu entfliehen.

Mit Fällen von Sorgerecht-Problemen ganz anderer Art haben sich hierzulande oft Detektive zu befassen. Hier gibt es für die Privatermittler Arbeit, wenn sich zum Beispiel die Erziehungsberechtigten untereinander nicht über das Sorgerecht einigen können. Da hilft oft nur noch eine Detektei, um selbiges durchzusetzen. Die Privatdetektive werden dann beauftragt, um Beweise zu liefern, mit denen Elternteile Ihren Anspruch auf das Sorgerecht des gemeinsamen Kindes durchsetzen wollen. So entwickelt sich in vielen Fällen oft die eigentliche Scheidung zur Nebensache und die Frage des Sorgerechts steht oft mehr im Vordergrund.

Ebenso hat in den letzten Jahren die Zahl der Fälle zugenommen, bei denen sogar Kinder ihr Recht einklagen. Dies geschieht in Fällen, wenn die Eltern den finanziellen Unterhalt verweigern. Die privaten Ermittler versuchen dann meist erfolgreich in solchen Fällen, Nachweise zu erbringen, dass die Eltern dem Kind oder den Kindern total zu Unrecht die finanzielle Unterstützung versagen. Mit den Beweisen stehen den Kindern dann gute Chancen offen, ihr Recht vor Gericht einzuklagen. Aber auch der umgekehrte Fall tritt manchmal ein, so dass Detektive hier in Sorgerechtfällen Ermittlungen anstellen, ob Kinder zu Unrecht weiterhin finanzielle Unterstützung Ihrer Eltern erhalten.
Diese Fälle aus der Praxis zeigen auf, dass Ermittlungen in Sorgerechtsfragen für deutsche Privatdetektive bundesweit von großer Relevanz sind. Für viele Betroffene scheint da Madonnas Problem ein eher geringfügiges zu sein.

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„Kreative Tätigkeit“ der Schwarzarbeit im Wandel der Zeit

Donnerstag, 16. April 2009 9:00

„Ich wäre dafür, Schwarzarbeit als kreative Tätigkeit anzuerkennen.“ Würde man das Zitat des Kabarettisten Dieter Hildebrandt tatsächlich in die Tat umsetzten, würde sich die Künstlersozialkasse aufgrund der Millionen Euro an zusätzlichen Beiträgen sicher freuen. Die Berufsgruppe der Detektive hingegen hätte ein Problem. Es gibt natürlich keine offiziellen Statistiken darüber, aber die Schwarzarbeit zählt noch immer mit zu den häufigen Einsatzgebieten der Privatdetektive.

Wie in vielen klassischen Einsatzbereichen der Privatdetektive hat sich aber auch natürlich dieses Einsatzgebiet im Laufe der Jahre gewandelt. Früher war der klassische Fall, dass der Bauarbeiter, der brav und ordentlich von Montag bis Freitag malochen ging, das Wochenende nicht unbedingt ausschließlich mit der Familie verbrachte, sondern sich noch ein paar DM auf der Baustelle vom Nachbarn „schwarz“ verdiente. Derartige Fälle von Schwarzarbeit dürften Detektive in den heutigen Zeiten eher weniger zu ermitteln haben. Denn das Feld der „Schwarzarbeit“ hat sich doch gewandelt.

So ist es auch in unserer LB Detektei. Uns beauftragen weniger Privatpersonen, um sich die Schwarzarbeit beim nachbarschaftlichen Häuserbau beweisen zu lassen. Ob das nun an der Tatsache liegt, dass kaum noch neue Häuser entstehen, dass es kaum noch Bauarbeiter gibt oder dass die Bauarbeiter, die noch in Lohn und Bort stehen aufgrund einer zumeist 7-Tage-Woche keine Zeit mehr für Schwarzarbeit haben, sei nun mal dahin gestellt. Vielmehr sind es die Arbeitgeber, die uns Detekteien beauftragen, Ihre Mitarbeiter zu überprüfen, ob die nicht vielleicht doch noch einer Nebentätigkeit nachgehen. Dahinter steckt die verständliche Angst der Arbeitgeber, dass bei dieser möglichen Schwarzarbeit Betriebsgeheimnisse des Hauptjobs Preis gegeben werden könnten, oder aber dass sich durch die Schwarzarbeit die Fehlzeiten im Hauptberuf erhöhen.
Überdies sind es natürlich auch oftmals Arbeitslose, die von unserer Privat- und Wirtschaftsdetektei bei der Schwarzarbeit erwischt werden, wenn sie sich ein paar Euro „dazuverdienen“, völlig frei von Beiträgen an die Künstlersozialkasse im Übrigen.

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Vom Schwarzweiß-Foto-Apparat zur GPS Ortung

Mittwoch, 15. April 2009 9:29

Die Entwicklung schreitet ja in vielen Bereichen des Lebens kräftig voran. Detektive jedoch sind in der Entwicklung der Zeit mit am Meisten betroffen. Hat sich zum einen das Betätigungsfeld enorm verändert, vom einstmals klassischen Ehebrecher aufspüren bis zum heutigen Stalking, so ist es auch die Technik, die enorme Fortschritte gemacht hat. Wurden die ersten Ehebrecher noch auf schwarzweißen Papierfotos mit langer Entwicklungszeit festgehalten, so wird heute in Sekundenschnelle das gerade aus großer Entfernung mit der Digitalkamera gestochen scharfe Foto bereits im Laptop gespeichert. Doch dies ist nur der geringste Teil einer Detektivtechnik.

Auch die Observierung hat sich für die Privat- und Wirtschaftsdetektive enorm geändert. Musste einst das Objekt des Observierens ständig auf Schritt und Tritt - höchst unauffällig natürlich – verfolgt werden, so übernehmen dies heute GPS Ortungsgeräte. Diese Geräte und Detektei-Technik helfen, im Anschluss eine lückenlose Dokumentation zu erstellen. Selbst wenn die Verdächtigten mobil sind, können die Privatdetektive mittels der GPS Ortung die Überwachung fortsetzen. Dank der GPS Satelliten kann das GPS Ortungssystem nicht nur bundesweit, sondern sogar international eingesetzt werden.

Genauso verfügen gut ausgestattete Detektive über Technik wie Abhörelektronik und Lauschabwehr, die natürlich nur dann eingesetzt wird, wenn ein wirklich begründetes Interesse vorliegt. Hier muss natürlich ein wichtiger Grund vorhanden sein, warum jemand abgehört werden soll und nur dann wenn der Grund bestens geprüft ist, werden seriöse Detektive erst den Fall annehmen. Unabdingbar sind bei den meisten Ermittlungen in den heutigen Tagen ebenso Videofunksender. Die Detekteien, die auch im Sicherheits- und Wachschutz tätig sind, verfügen dazu überdies natürlich über Alarmanlagentechnik. So können Feste oder Feiern noch besser privat gestaltet werden.

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Detektivalltag in Frankfurt

Montag, 13. April 2009 10:22

Minutenlang liefern sich der Ermittler und der Beobachtete eine Verfolgungsjagd quer durch die Frankfurter City, vorbei an der Messe und landen schließlich im Bankenviertel. Nach zahlreichen Runden um die groß und prächtig herausragenden Bankgebäude, jagen die zwei Autos mit 100 Sachen in ein Parkhaus. Dort angekommen folgt eine wilde Schießerei, in deren Folge der mutmaßliche Verbrecher schwer verletzt wird und der Ermittler ruft die Polizei, die ihn schließlich verhaftet – so oder ähnlich spielen sich oft Szenen in einer bekannten TV Serie mit dem Detektivhelden Josef M. ab. Klar, Fiktion, weiß ja jedes Kind, dennoch fühlen wir uns unterhalten und so manch einer stellt sich doch tatsächlich den Alltag einer Frankfurter Detektei so vor.
Nun gut, manch einer weiß aber natürlich auch, dass es sich tatsächlich nur um eine TV Serie handelt und sich der Alltag einer Frankfurter Detektei so nicht darstellt. Beim Anblick des Bankenviertels jedoch, kommt so manch ein Zuschauer dann auf andere Gedanken: Korruption, Bestechung, Unterschlagung – die Palette der möglichen Ermittlungen einer Frankfurter Detektei muss ja angesichts der zahlreichen Banken scheinbar unendlich sein. Gerade in Zeiten der globalen Wirtschaftskrise liegt der Verdacht nahe, dass sich so manch ein Bankmitarbeiter vielleicht mal „vergreift“. Und auch der größte deutsche Flughafen hat sicher großes Arbeitspotenzial für einen Detektiv parat, um Großverbrecher zu beschatten.
Mitnichten! Der tatsächliche Alltag einer Frankfurter Detektei ist nicht viel anders aus als der eines Privatdetektivs in Stuttgart, München, Köln oder Hamburg. Natürlich bieten die Bankenwelt als auch der Flughafen als Arbeitsumfeld den ein oder anderen „größeren“ oder spannenderen Fall. Ansonsten bewegen sich aber die Ermittler Frankfurter Detekteien wie üblich auf den Feldern Adressenermittlung, Familienangelegenheiten, Recherchen und Observationen sowohl von „Normalbürgern“ als natürlich auch ab und an von bekannteren Personen.

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Sprechen wir mal über…Lohnfortzahlungsmissbrauch

Sonntag, 12. April 2009 11:28

Lohnfortzahlungsmissbrauch – was ein grausam langes Wort und was ein eine grausame Tat! Aufgrund dieses Deliktes entstehen Unternehmen enorme finanzielle Einbußen. In einem Satz zusammengefasst bedeutet Lohnfortzahlungsmissbrauch, dass scheinbar kranke Mitarbeiter – die sich noch in den sechs Wochen Krankheit befinden, in der sie Lohnfortzahlung erhalten – nicht krank sind, dafür aber in einem anderen Unternehmen arbeiten. Im Volksmund spricht man auch davon, dass Blaumacher woanders arbeiten…
Ein solcher Missbrauch wird einem Arbeitgeber nicht immer sofort auffällig. Viele Geschäftsführer, Inhaber oder Gesellschafter bemerken einen solchen Verdacht meist erst nach mehrmaligen langen Fehlzeiten. Nun gut, nun kann es ja durchaus sein, dass der entsprechende Mitarbeiter oder die entsprechende Mitarbeiterin tatsächlich sehr oft krank ist. Aber realistisch gesehen ist das eher die Minderheit, erlauben sich doch heutzutage viele Arbeitnehmer kaum noch krank zu sein aus Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren.
Rein vom Gesetz her ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Arbeitgeber über eine weitere Nebentätigkeit aufzuklären, zudem ist diese Klausel meist auch ausdrücklich in den meisten Arbeitsverträgen beinhaltet. Auch sollte sich der Beschäftigte bei einer Krankheit eigentlich ausschließlich um seine Genesung kümmern. Nun, wenn denn dazu der abendliche Kinobesuch gehört, dann ist das natürlich vielleicht nicht immer förderlich, stellt aber ja noch keinen Lohnfortzahlungsmissbrauch dar. Nun ist es aber in unserer Gesellschaft leider so, dass sich kranke Arbeitnehmer oft auch bei einem Nebenjob „gesund pflegen“. Dies ist dann natürlich ein klarer Missbrauch und wenn ein Detektiv eingeschaltet wird und der dies aufdeckt, dann wird es sehr unangenehm. Sollte es sich bei diesem Nebenjob dann auch noch um eine Schwarzarbeit handeln, dann kann dies richtig böse enden.
Bundesweit wird täglich in mehreren Fällen durch Detekteien diesbezüglich ermittelt. Hierbei wird der Beschuldigte ausführlich observiert und sollte der Blaumacher tatsächlich woanders anheuern, dann wird er im Normalfall auch von den Detektiven überführt. Nun gut, sagt sich so manch einer, dann werde ich halt erwischt. Vielleicht sollte man dabei aber bedenken, dass bei einer Verurteilung wegen Lohnfortzahlungsmissbrauch nicht nur strafrechtliche Konsequenzen entstehen, sondern dass auch zivilrechtliche Folgen – Schadenersatzforderung des Arbeitgebers folgen können!

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Arbeitsloser kündigt in Pforzheim nach Leistungskürzung Amoklauf an

Freitag, 10. April 2009 7:16

Mit einem angekündigten Amoklauf hatte sich die Pforzheimer Polizei in dieser Woche zu beschäftigen. Ein 36jähriger Arbeitsloser kündigte telefonisch bei der Agentur für Arbeit einen Amoklauf in der Behörde in Pforzheim an. Zuvor hatte der Arbeitslose am Telefon erfahren, dass ihm Kürzungen seiner Arbeitslosenbezüge drohen. Zu erwähnen ist hierbei, dass zeitgleich zufälligerweise in der Goldstadt Pforzheim eine Großveranstaltung zum Thema Amok lief. Letzten Endes wurde auf einen Haftbefehl gegen den 36jährigen verzichtet, sei die Drohung doch aus einer Verärgerung heraus entstanden und es habe keine Gefahr für die Mitarbeiter der Pforzheimer Agentur bestanden. Zu den Hintergründen dieser Tat kann natürlich nur spekuliert werden. Fakt ist aber, dass die Ämter immer öfter Leistungen kürzen, wie auch zahlreiche Detekteien bestätigen können.

Ein Grund hierfür ist immer öfter der Sozialbetrug, mit dem sich auch Detekteien dann auseinandersetzen. Vom Sozialbetrug spricht man, wenn eine Person zu Unrecht eine staatliche Leistung erhält. Da diese Fälle nicht immer sofort klar auf der Hand liegen, werden in solchen Fällen von den Ämtern und Behörden oft auch Privatdetekteien eingesetzt, die das Ganze aufdecken sollen. Schließlich handelt es sich hier nicht um einen Kavaliersdelikt, sondern um eine Schädigung der Gesamt-bevölkerung. Immerhin sprechen wir hier von finanziellen Hilfen, die zum Großteil vom Steuerzahler finanziert werden. Daher scheint es verständlich, dass immer öfter Detekteien für solche Ermittlungen zu Rate gezogen werden.

Natürlich muss man hier nochmals ausdrücklich betonen, dass die Gründe für die Leistungskürzung des 36jährigen in Pforzheim, der den Amoklauf angekündigt hat, völlig im Dunkeln liegen und es sich hier nicht nachweislich um Sozialbetrug handelt. Was aber dieser Fall durchaus aufzeigt, die Hemmschwelle, eine solche Tat anzukündigen, liegt immer niedriger, wie auch Detekteien immer mehr erfahren. Zwar endete dieser Fall dank eines sofortigen Polizeieinsatzes Gott sei Dank eher harmlos, aber den Mitarbeitern des Pforzheimer Arbeitsagentur wird dieser Fall sicher noch einige Zeit im Gedächtnis bleiben.

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Große Haie und Kleine Fische – Wirtschaftsdetekteien im Zeichen der Finanzkrise

Mittwoch, 8. April 2009 8:58

Firmenpleiten, Börsencrash, Konjunkturpakete – tagtäglich berichten Funk und Fernsehen sowie Internetprotale über die neuesten negativen Meldungen im Zusammenhang mit der seit Monaten andauernden Wirtschaftskrise. National wie international scheinen die negativen Folgen nicht abzureißen, wie auch immer mehr Wirtschaftsdetekteien berichten können. Da sich die Finanzkrise jedoch nicht nur auf isländische Banken, deutsche Autobauer und die russischen Oligarchen auswirkt, sondern auch auf den „kleinen Mann“, nimmt auch die Zahl der Wirtschaftsdelikte in diesen Tagen stetig zu. Abrechungs- und Spesenbetrug, Lohnfortzahlungs- missbrauch, Wirtschaftsbetrug oder Schwarzarbeit – Wirtschaftsdetekteien werden in der momentanen Wirtschaftslage national wie international häufiger beauftragt als noch vor Jahren. Während die Allgemeinheit zumeist nur spektakuläre Fälle wahr-nimmt, beschäftigen sich Wirtschaftsdetekteien bundesweit auch mit sogenannten kleinen Fischen.

Während die Urteilssprüche gegen den ehemaligen Postchefs Zumwinkel wegen Betruges oder gegen den Unternehmer Franjo Pooth wegen Bestechung, Vorteils-gewährung, Untreue und fahrlässiger Insolvenzverschleppung national wie auch international noch Tage danach für ein breites Medienecho sorgten, laufen viele Ermittlungen der bundesweit tätigen Wirtschaftsdetekteien meist unbeachtet von der Öffentlichkeit ab.

So beschäftigt sich eine Wirtschaftsdetektei bundesweit mit Arbeitslosen oder Hartz IV Empfängern, die sich etwas „nebenbei“ dazu verdienen, mit dem klassischen Mitarbeiterdiebstahl oder mit Mitarbeitern von Konzernen, die die Spesenrechnung nicht „ganz so genau“ geführt haben. Ein weiteres Feld, mit der sich Wirtschafts-detekteien heutzutage sehr beschäftigen müssen, ist die Konkurrenzspionage. Hier-bei geht es für die bundesweit tätigen Wirtschaftsdetekteien insbesondere darum, Firmen vor Internetspionage zu schützen. Ob aus China, Südamerika, Afrika oder Osteuropa – die internationalen Angreifer sorgen mit spezieller, zumeist noch selbst programmierter Software, dafür dass Konzerne übers Internet und speziell Emails ausspioniert werden. Hier sorgen die Wirtschaftsdetekteien dafür, die Firmen, ob regional, bundesweit oder international tätig, elektronisch abzusichern. Hauptproblem für die Wirtschaftsdetekteien ist hierbei heutzutage jedoch, dass viele Firmen erst dann regieren, wenn es bereits zu spät ist anstatt bereits präventiv die privaten Ermittler zu beauftragen. Die meisten Aufträge werden im Bereich der Wirtschaftskriminalität zumeist erst dann erteilt, wenn bereits ein Anfangsverdacht vorliegt.

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Das Urteil des Monats: Gute Noten für Sex

Dienstag, 7. April 2009 6:46

Mit einem blauen Auge ist ein Augsburger Professor bei einem Prozess im März davongekommen. Er wurde zwar wegen Bestechlichkeit nach § 332 STGB (Strafgesetzbuch) zu zehn Monaten Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt. In einem weiteren Anklagepunkt („versuchte Nötigung in einem besonders schweren Fall“) wurde er jedoch freigesprochen. Da das Urteil unterhalb der Grenze von 12 Monaten lag, wird er seinen Beamtenstatus sowie seinen Job an der Universität Augsburg behalten, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

Der verheiratete Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Augsburg versprach einer aus der Ukraine stammenden Studentin, nochmals über deren Noten nachdenken zu wollen, sollte sie ihm „gewisse Gegenleistungen“ dafür anbieten. Die 34jährige Ukrainerin zeigte jedoch sehr viel Zivilcourage und zeigte den Augsburger Professor an, obwohl ihr bei einem Durchfallen die Ausweisung aus Deutschland drohte. Zuvor hatte sie dem Professor, der ihr vor der mündlichen Prüfung mitteilte, dass sie wohl durchfliegen würde, 5000 Euro angeboten, um doch zu bestehen. An dem Geld war er jedoch nicht interessiert, für ihn gab es nur eine Gegenleistung: Sex!

In einem zweiten Gespräch war die 34jährige mit versteckter Kamera und verstecktem Mikrofon ausgerüstet. Wieder verlangte der Augsburger Professor Sex, welches die Ukrainerin jedoch erneut kategorisch ausschloss. Nun setzte die Studentin alles auf eine Karte: sie erreichte ein drittes Gespräch mit dem Professor. Zu diesem Gespräch hatte sie jedoch die Mitschnitte sowie einen hinzugezogenen Privatdetektiv mitgebracht. Dieser setzte nun den Professor unter Druck. Das war zu viel für den Professor und er informierte den Dekan der Augsburger Universität.
Die Studentin legte übrigens die mündliche Prüfung bei einem anderen Professor mit der Note 1,3 ab! Ihre Freude wird sich jedoch in Grenzen halten, muss sich doch wegen der angebotenen 5000 Euro und der anschließenden Drohung nun selbst vor Gericht wegen Bestechung und versuchter Nötigung verantworten. Der Privatdetektiv im Übrigen wird trotz vermuteter Mittäterschaft nicht belangt werden, wurde er doch bereits in einem anderen deutlich schwerwiegenderen Verfahren verurteilt.

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