Es ist ja bekannt, dass so manches Unternehmen seine Mitarbeiter überwachen lässt. Und eigentlich war es in diesem Jahr so, dass die Unternehmen in Verruf geraten sind. Aber ein Fall lässt erkennen, dass es auch einem Privatdetektiv passieren kann, dass er in die Schusslinie gerät.

Vor einiger Zeit wurde ein Privatdetektiv von einem Hotel mit der Mitarbeiterüberwachung beauftragt. Der Auftrag bestand darin, wie leicht sich die Mitarbeiter vom rechten Weg bringen lassen. Nun hielt sich der Privatdetektiv doch für etwas Besseres als wir eigentlich sind: Denn wir dürfen zwar aufgrund eines berechtigten Interesses ermitteln, aber wir dürfen nicht das Gesetz brechen. Und zu einem solchen Gesetzesbruch gehört eben der Ankauf von Drogen.

Der Detektiv setzte sich abends an die Bar des Hotels und fragte den Barkeeper nach Drogen. Genauer gesagt wollte der Detektiv Haschisch kaufen. So absurd es klingen mag – ein Verkauf kam zustande. Somit war die Mitarbeiterüberwachung für den Detektiv erfolgreich durchgeführt worden, das Hotel wusste woran es bei seinem Personal war und der schuldige Mitarbeiter wurde entlassen. Nur haben leider alle Beteiligten die Rechnung ohne den Barkeeper gemacht- denn dieser legte Widerspruch ein.

Der Detektiv war so lange ahnungslos und sich keiner Schuld bewusst, bis ihn dann der Richter aufklärte, dass das Gesetz auch einem Detektiv nicht den Ankauf von Drogen erlaube –egal aus welchen Gründen.

Nun ja, der ganze Fall endete dann so, dass die Ergebnisse der Mitarbeiterüberwachung doch noch ausreichten um den Barkeeper „gekündigt zu lassen“. Der Detektiv jedoch musste ein Strafgeld zahlen, da der Richter Milde walten ließ.
Und was lernen wir Privatdetektive daraus? Die herkömmlichen Methoden sind immer noch die Sinnvollsten. Eine Observation oder das direkte Arbeiten als Mitarbeiter des Hotels hätten dem Detektiv die gleichen Ergebnisse geliefert – nur eben ohne Strafgeld für ihn.

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