KINDESRÜCKFÜHRUNG

Bei einer Ehescheidung oder eine zerrütteten Ehe sind meist die Kinder die Notleidenden. Eine der schlimmsten Situationen ist es, wenn eine ehemaliger Partner das gemeinsame Kind einfach mit sich an einen unbekannten Ort nimmt. Dies nennt man Kindesentzug oder Kindesmitnahme. Bei beiden Handlungen greift der Begriff Kindesentführung. Bei Kindesentzug versucht der entführende Elternteil dem Sorgerecht des anderen Elternteils durch die Mitnahme des gemeinsamen Kindes entgegenzuwirken. Dies geschieht meistens aus familiären und vor allem religiösen Gründen. Liegt ein geteiltes Sorgerecht vor, dann spricht man von Kindesmitnahme. Speziell in dieser Situation hat der allein zurückgebliebene Elternteil kaum eine rechtliche Handhabe, um das Kind wieder nach Haus zu holen. Diese Situationen sind für die Kinder meist sehr stark belastend. Kindesentführungen passieren in der heutigen Zeit immer öfter. Diese Situationen entstehen durch die vielen Scheidungen und häufigeren Ehen zwischen unterschiedlichen Nationalitäten und Glaubensrichtungen.

Vor allem aus diesem Grund führen viele Spuren beim Kindesentzug ins Ausland. Die Polizei und auch die Jugendämter unternehmen leider häufig wenig bis gar nichts. Zum einen ist der zeitliche Aufwand sehr groß, die Chancen für einen Erfolg gering und oftmals auch keine rechtliche Handhabe gegeben. Vor allem sind die Rechte in den anderen Ländern oftmals gänzlich anders geregelt. Frauen haben in arabischen Ländern kaum Anteil am Sorgerecht der Kinder. Nicht nur die Feststellung des Aufenthaltsortes ist wichtig, sondern vor allem die Kindesrückführung. Dafür benötigen unsere Mitarbeiter sehr viel Geschick, vor allem Mut und hervorragende Menschenkenntnis. Deshalb werden in diesen Fällen speziell geschulte und erfahrene Detektive eingesetzt.

In dem ersten persönlichen und sensiblen Gespräch nehmen wir die Fakten und notwendigen Informationen auf und beraten Sie in Bezug auf Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Der erste Schritt ist es durch Recherche, Observation und Zeugenbefragung den neuen Aufenthaltsort des Kindes zu ermitteln. Sollte dieser nicht in Deutschland sein, dann bleibt nur eine kleine Zeitbrücke, für Planung, Vorbereitung, Zugriff und Rückführung. Alles muss schnell, möglichst lautlos und präzise ablaufen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie betroffen sind. Wir werden Ihr Kind in Ihre Obhut zurückführen.

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Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webeauftrittes zu verstehen.

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