LOHNFORTZAHLUNGSBETRUG

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Lohnfortzahlung, wenn er unverschuldet erkrankt. Diese kann er je nach Dauer der Erkrankung bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Im Grunde genommen handelt es sich hier um einen wichtigen Baustein der Sozialversicherung in Deutschland. Leider gibt es noch immer sehr viele Arbeitnehmer, die diese Leistung des Arbeitgebers schamlos ausnutzen und diesem dadurch hohen Schaden zufügen.

Wenn Sie vermuten, dass einer Ihrer Mitarbeiter einen Lohnfortzahlungsbetrug begeht, also beispielsweise „blaumacht“ oder sich vom Arzt vielleicht sogar unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschleicht, sollten Sie schnell handeln. Unsere Detektei kann in Ihrem Auftrag ermitteln, ob Ihr Arbeitnehmer tatsächlich erkrankt ist und ob er alles unternimmt, um schnell wieder zu gesunden. Einer der eklatantesten Fälle des Lohnfortzahlungsmissbrauchs liegt vor, wenn unsere LB Detektive Arbeitnehmer verfolgen, die während ihrer angeblichen Erkrankung bei einem anderen Unternehmen „schwarz“ arbeiten.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer am besten gar nicht das Haus verlassen sollte und sich auch nicht in aller Öffentlichkeit amüsieren darf. Dies ist so allerdings nicht korrekt. Nur bei Erkrankungen, die die Bettruhe oder strikte Schonung erfordern, beispielsweise schwere Grippeerkrankungen, ist der Besuch der Diskothek oder der Zoobesuch mit den Kindern ein Problem.

Sie sollten sich nicht länger ausnutzen lassen! Unsere Detektei ermittelt nicht nur im Umfeld Ihres Unternehmens, sondern beobachtet Ihren Mitarbeiter auch in seiner Freizeit. Unsere LB Detektive können so belastendes Beweismaterial sammeln, das den Arbeitnehmer beispielsweise beim Disco-Besuch mit dem gebrochenen Fuß zeigt oder die Schwarzarbeit auf der Baustelle nachweist. Mithilfe unserer Detektei erhalten Sie die Basis für die erforderlichen arbeitsrechtlichen Schritte. Beim Lohnfortzahlungsbetrug haben Sie im Regelfall das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen, gegen die Ihr Mitarbeiter auch vor einem Arbeitsgericht in den meisten Fällen nicht wirksam vorgehen könnte. Kontaktieren Sie unsere Detektei noch heute über unsere kostenfreie Servicehotline. Gerne treffen wir uns mit Ihnen vor Ort in Ihrem Betrieb oder in einem unserer Büros, um die Möglichkeiten zu besprechen.

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Die LB Detektive GmbH macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten nicht um Niederlassungen handelt, sondern um für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. In den genannten Städten werden keine Büros unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich ereignet. Die Namen und Orte von Handlungen, bzw. beteiligten Personen oder Unternehmen wurden geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären. Dieser Hinweis ist als ständiger Teil unseres Webeauftrittes zu verstehen.

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