Ein Kaufhausdetektiv hat es nicht immer leicht. Das zeigt der aktuelle Fall einer Überwachung aus Hamburg. Der Ermittler hat ein Ehepaar beobachtet, als sie Zigaretten geklaut hatten und verfolgte dieses auf den Parkplatz. Viel war es nicht, nur 60 Packungen waren in der Tasche des Gaunerduos gelandet. Bei dem Versuch des Privatdetektivs, die Beiden aufzuhalten, bis die verständigte Polizei eintrifft, wurde der Mann plötzlich handgreiflich. Währenddessen schnappte sich die Frau den Schlüssel Ihres Autos, startete dieses und fuhr direkt auf den Privatdetektiv zu. Damit dieser auch wirklich außer Gefecht gesetzt wurde, hat sie ihn noch ein zweites Mal angefahren. Zum Glück ist dann die Polizei eingetroffen, und hat das Pärchen erst einmal mitgenommen.

In einer späteren Verhandlung wurden aus den 60 Packungen Zigaretten, die ca. 300 Euro gekostet hätten, gleich ein Schadensersatz von 4.000 Euro und eineinhalb Jahre auf Bewährung. Nicht ganz billig, aber eine gerechtfertigte Strafe.

Leider gehören die tätlichen Übergriffe auf Privatdetektive gerade in Kaufhäuser bald schon zur Tagesordnung, werden aber dementsprechend geahndet. Doch wenn ein Täter gleich versucht, den Ermittler anzufahren, dann ist das schon mehr als nur eine Abwehr. Dies ist glücklicherweise selten der Fall.
Für den Privatdetektiv endete die Angelegenheit nicht so glücklich. Er musste zuerst im Krankenhaus behandelt werden, und war für fünf Wochen arbeitsunfähig. Doch das war offensichtlich den beiden Tätern egal, denn vor Gericht waren sie der Meinung, sie hätten dem Mann ja nichts getan.

Im Gegenteil: der Mann behauptete, der Detektiv hätte ihn einfach angegriffen. Dagegen sagt die Frau des Täters, der Privatdetektiv sei absichtlich in ihr Auto gesprungen. Mit ihren Aussagen hatten sie Pech, denn der Vorfall wurde von anderen Zeugen beobachtet, die glaubwürdiger waren. Nachdem das Urteil verkündet wurde, war das Pärchen immer noch der Meinung, sie seien unschuldig, denn sie wollten doch tatsächlich Berufung gegen das Urteil einlegen.

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