„Seit Stunden schon schleicht der Privatdetektiv unerkannt durch den Markt des Lebensmitteldiscounters. Trotz aller Indizien konnte er seit seiner Anwesenheit kurz nach Ladenöffnung keinen Beweis dafür liefern, dass die Kassiererin sich etwas zu Schulden kommen ließ. Offenbar scheint das Misstrauen der Betriebsleitung unbegründet zu sein – zumindest am heutigen Tage….“ – was wie aus einem billigen Film klingt, entspricht inzwischen doch sehr häufig der Realität. Das Bild des Einsatzes eines Detektives im Einsatz in Unternehmen hat sich doch enorm verändert in den letzten 30 Jahren. Wenn sich ein Privatdetektiv damals gerade zum Beispiel in einem Supermarkt aufhielt, dann ging des darum, den Flachmann klauenden Rentner zu erwischen, oder die Hausfrau, die „vergessen“ hatte, das in Ihre Tasche gerutschte Parfüm zu bezahlen. Damals waren die sogenannten Mitarbeiterüberwachungen zumeist noch ein Fremdwort.

Heute jedoch wird ein Detektiv nicht selten auch zu Einsätzen im Handel geordert, bei denen es ums Personal geht und eine Mitarbeiterüberwachung auf dem Plan steht. Hierbei gilt es dann für den Detektiv, ausfindig zu machen, ob die Mitarbeiter sich straffällig machen, indem Sie Geld, Waren oder Flaschenpfand-Wertmarken einstecken, versuchen den ein oder anderen Kunden vielleicht für eigene Geschäfte abzuwerben oder das ein oder andere Auge zu-drücken oder aber bei einkaufenden Verwandten, Bekannten oder Freunden nicht alle Waren über den Scanner ziehen. Oft muss der Detektiv bei Mitarbeiterüberwachungen im Einzelhandel auch spät am Abend sein Können unter Beweis stellen, wenn die Mitarbeiter bei Taschenkontrollen nach Verlassen des Betriebes nach Feierabend überprüft werden.

Allerdings sind diese Einsätze der Privatdetektive oft nicht unumstritten. Denn oft auch scheint die Mitarbeiterüberwachung unangebracht. Seriöse Detektive jedoch klären bereits im Vorfeld der Ermittlungen klar mit dem Auftraggeber ab, ob es ein ganz klar deutliches Indiz für Diebstahl oder das Abwerben von Kunden gibt. Auch bei einer anderen Art der Mitarbeiterüberwachung gilt es für den privaten Ermittler, ein sensitives Gespür zu haben, wenn es nämlich um die Mitarbeiterüberwachung darum geht, ob krankgeschriebene Mitarbeiter auch tatsächlich krank sind.

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