Die Berufsbezeichnung „Detektiv“ ist nicht geschützt und so kann sich jeder, der eine entsprechende Gewerbeanmeldung vollzogen hat, Detektiv nennen. Doch die Bezeichnung allein reicht nicht, um ein guter Detektiv zu sein. Seriöse und professionelle Detekteien beschäftigen deshalb ausschließlich fest angestellte Detektive, die eine Ausbildung zum geprüften Detektiv (ZAD) absolviert haben.

Die Ausbildung der Detektive

Die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe bietet Blockseminare und Lehrgänge für Einsteiger. Nach Abschluss der bis zu zwei Jahre dauernden Ausbildung wird das theoretische Wissen in einer Abschlussprüfung bewertet. Bei Bestehen der Prüfung kann sich ein Detektiv als „ ZAD geprüfter Privatermittler“ bezeichnen.

Zudem besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zum ZAD geprüften Privatermittler mit IHK-Zertifikat zu absolvieren. Die Lerninhalte folgen der Berufsordnung sowie dem Bildungsplan der Detektive. In den Lehrgängen und Seminaren werden Themen wie Recht, Kriminalistik, operative Technik und detektivische Fachkunde gelehrt – unverzichtbare Voraussetzungen, um gute und professionelle Detektivarbeit leisten zu können.

Die Berufsordnung für Detektive

In der Berufsordnung für Detektive sind die Pflichten, die Befugnisse und die Rechte der Detektive festgelegt. Auch verpflichtet sich der Detektiv, seine Arbeit korrekt, zuverlässig und umfassend zu erledigen und dem Auftraggeber das Höchstmaß an Dienstleistungen zu bieten. Die 65 Paragrafen umfassende Verordnung enthält Regelungen zum Arbeitsverhalten, dem Verhalten gegenüber Kollegen, dem Berufsverband, dem Auftraggeber und den Behörden und Gerichten. Auch werden die Berichterstattung, die Schweigepflicht und die Preisgestaltung geregelt.

Der Bildungsplan für Detektive

In dem Bildungsplan werden die Lerninhalte und die Detektivleistungen festgehalten. Zum Ablauf der Ausbildung zählen ein individuelles, eigenes Studium, eine praxisbegleitende Ausbildung und ergänzende Seminare. Die Lerninhalte umfassen die praktische Detektivarbeit und theoretischen Grundkenntnisse der Arbeitsabläufe und Vorgehensweisen bei der Berufsausübung.

Außerdem werden während der Ausbildung die Anpassungsfähigkeit, die Auffassungsgabe, die Organisationskenntnisse und das logisch-kombinatorische Denkvermögen getestet.

Im Abschnitt „Detektivleistungen“ werden die Bereiche, die in die Zuständigkeit der Detektivarbeit fallen, benannt. Dazu zählen zum Beispiel:

• Beweishilfe bei Strafprozessen
• Personenstandsüberprüfungen
• Diebstahl, Unterschlagung und Betrug
• Personenkontrolle und Überwachung
• Finanz- und Kredituntersuchungen
• Markt- und Informationskontrollen

Die Ausbilder

Die Ausbilder sind selbstverständlich selbst ausgebildete und geprüfte Detektive, die zusätzliche Kurse und Fortbildungen absolviert haben, die sie zum Ausbilden berechtigen. Für spezielle Fachbereiche werden zudem Juristen, Kriminologen und andere Sachverständige hinzugezogen.

Ausbildung alleine reicht nicht immer

Die Detektivarbeit kann mitunter anspruchsvoll und kompliziert sein. Ein guter Detektiv braucht Ausdauer, gutes Einfühlungsvermögen, Flexibilität und Hartnäckigkeit. Wer nicht bereit ist, 24 Stunden-Schichten zu absolvieren, nicht das nötige Quäntchen mehr Geduld mitbringt und nicht in der Lage ist, sich in Situationen und Menschen hineinzuversetzen, wird es schwer haben, ein guter und erfolgreicher Detektiv zu werden.

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