Feste muss man ja bekannt feiern, wie sie fallen. So normalerweise auch Geburtstage. Einen noch relativ jungen „Geburtstag“ feierte dieser Tage ein recht junges Mitglied unserer Gesellschaft – das Anti-Stalking-Gesetz, das am 31. März 2007 in Kraft getreten war. Im Vergleich zu vielen anderen Geburtstagen ist dieses „Wiegenfest“ jedoch eher traurig, musste doch ein solches Gesetz gegen das Nachstellen eingeführt werden.
Der Begriff Stalking stammt aus dem Englischen und bedeutet „Anschleichen“. Seither gab es bereits mehrere tausend Ermittlungsverfahren gegen Personen, die in Verdacht standen, gegen den neuen Paragraph 238 des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben. Auf das Nachstellen ist eine Gefängnisstrafe in Höhe von bis zu zehn Jahren in schweren Fällen vorgesehen. Ebenso können in schweren Fällen Stalker bei Wiederholungsgefahr sofort in Untersuchungshaft genommen werden.
Ob es der Ex-Mann ist, der eine Trennung nicht verkraftet und seiner Ex-Frau mit ständigen Telefonanrufen nachstellt oder der Fan eines Stars, der diesen ständig verfolgt – das Stalking-Szenario kennt viele unterschiedliche Facetten. In vielen Fällen sind es Detektive, die die entscheidenden Nachweise über das Stalking liefern. Im Übrigen zeigt die Erfahrung der meisten Privatdetektive und der Justiz, dass die Mehrheit der Stalking-Taten von Männern begangen wird und überwiegend innerhalb der eigenen Familie. Generell ist es nach Erfahrung der Detektive in gut 90 Prozent der Fälle so, dass sich Opfer und Täter kennen.
In vielen Fällen ließe sich das Stalking bereits im Vorfeld eindämmen, wenn die Opfer sich anders verhalten würden. Sollte einem nämlich der oder die EX nachstellen, ist es wichtig, sofort klarzustellen, dass man keinen Kontakt wünscht und es ist zu vermeiden, dem Stalker Hoffnung zu machen, raten Experten. Um den Psychoterror zu beweisen, sollten frühzeitig Beweise gesammelt werden, zum Beispiel von erfahreneren Detektiven. Wichtig ist nach Einschätzung vieler Psychiater aus deren Erfahrung mit Stalking, dass Briefe oder E-Mails nicht beantwortet werden. Diese wiederum, so die Erfahrung von privaten Ermittlern, sollten jedoch unbedingt aus Beweiszwecken aufbewahrt werden.
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