Kürzlich kam eine völlig aufgelöste Frau in unsere Detektei und erzählte uns, dass ihr Ex-Mann die gemeinsame Tochter entführt hätte und mit ihr ins Ausland geflohen war. Sie hatte seit zwei Wochen nichts mehr von ihrer Tochter gehört, lediglich der Ex-Ehemann hätte sie angerufen, um ihr mitzuteilen, dass die Tochter jetzt für immer bei ihm leben würde und er nicht gedenke, wieder nach Deutschland zurückzukehren.

Die verzweifelte Frau hatte sich bereits an die Polizei gewandt, doch den staatliche Behörden waren durch die rechtliche Handhabe die Hände gebunden. Wenn die Eltern eines Kindes das geteilte Sorgerecht erwirkt haben und ein Elternteil das Kind in ein Land ohne Rechtshilfeabkommen mitnimmt, kann die Polizei nichts ausrichten.

Leider traf diese Situation hier zu, da der Vater des Kindes gebürtiger Algerier war. Die Frau nahm an, dass er mit der gemeinsamen Tochter bei seiner Familie untergekommen war. Nachdem die Frau uns alle ihr bekannten Informationen über den Kindsvater mitgeteilt hatte, begaben sich unsere Mitarbeiter zeitnah nach Algerien. Eine Kindesrückführung muss immer geräuschlos und unauffällig vonstattengehen, um Auseinandersetzungen mit den Behörden und dem Elternteil des Kindes zu vermeiden. Daher haben Diskretion und Unauffälligkeit stets oberste Priorität bei Kindesrückführungen.

Da unsere Detektei global tätig ist und über gute und zuverlässige Kontakte verfügt, war es unseren Ermittlern nicht schwergefallen, das Kind und den Vater zügig zu lokalisieren. Unsere Mitarbeiter begannen mit der diskreten Observierung des Kindes und des Mannes. Die Ermittler verschafften sich einen konkreten Überblick über die Tagesabläufe im Leben der beiden und suchten nach einer Möglichkeit, die Tochter unauffällig vom Vater zu trennen und sie zurück nach Deutschland zu bringen.

Das Mädchen besuchte täglich eine Mädchenschule und wurde vom Vater hingebracht und jedes Mal wieder abgeholt. In der Mittagszeit war das Mädchen jedoch eine halbe Stunde lang nicht so streng beaufsichtigt wie die restliche Zeit des Tages. Einer unserer Ermittler nutzte diese Zeit und nahm Kontakt zu der 8-jährigen auf.

Die Ermittler stellten eine telefonische Verbindung zur Mutter her und daraufhin begleitete das Mädchen unsere Mitarbeiter freiwillig. Die Rückfahrt gestaltete sich reibungslos und so konnten die Ermittler das Mädchen zu seiner Mutter zurückbringen. Die Frau stellte kurz darauf einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht, das ihr auch gewährt wurde.

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